Herzlich Wilkommen!

Die 10 Tauschzeit - Regeln

  1. Die Tauschzeitregeln werden nach Bedarf in der Organisationsgruppe demokratisch erstellt.
    Dabei kann jeder Teilnehmer mitmachen.
  2. Beim Eintritt in die tauschZeit wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 12 € (ermäßigt 6 €) und 1 Std. tauschZeit erhoben.
  3. Die Teilnahmegebühr beträgt pro Geschäftsjahr:
    (a) 6.00 €, die per Dauerauftrag zu entrichten sind und (b) 1 Std. tauschZeit, die man sich selbstverantwortlich zu Beginn des Geschäftsjahres abbucht und sich in das tauschHeft mit roter Schrift einträgt.
    (c) Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Oktober.
  4. Jeder Teilnehmer bekommt zu Beginn 2 leere Kontoauszüge ins tauschHeft, worauf alle Tauschvorgänge zu dokumentieren sind (siehe unten). Sind diese verbraucht, erhält er bei den Treffen zwei Neue gegen Vorlage der Alten. Es dürfen nur die Originale verwendet werden.
  5. Die Einträge in den Spalten des tauschHeftes, tauschZeit und Saldo verstehen sich in Stunden. Die kleinste abrechenbare Einheit ist die Viertelstunde. Mehr als 25 Plus- oder Minusstunden sollten nicht angehäuft werden.
  6. Jede Tätigkeit ist generell gleich viel wert, eben die Zeit, die sie in Anspruch nimmt. Materialkosten (z.B. Benzin bei Transportfahrten ...) werden gesondert berechnet. Bitte unbedingt die Einzelheiten vor dem Tauschen miteinander abklären!
  7. Bei jedem Tauschvorgang werden immer die Hefte beider Tauschpartner ausgefüllt. Die dienstleistende Person erhält Plusstunden, der Dienstleistungsempfänger erhält die entsprechenden Minusstunden. Im Zuge der doppelten Buchführung ist auch die Gesamtzeit (= Saldo) des jeweiligenTauschpartners nach dem Tauschvorgang festzuhalten.
  8. Der Verlust des tauschHeftes muss umgehend der Organisationsgruppe mitgeteilt werden.
  9. Der Austritt aus der Gruppe ist jederzeit möglich. Das Zeitkonto sollte zu diesem Zeitpunkt ausgeglichen sein. Bitte gebt das tauschHeft und die Kontoauszüge in jedem Fall zurück!
  10. Die Organisationsgruppe hat das Recht, Teilnehmer, die sich regel- oder gesetzeswidrig verhalten mit sofortiger Wirkung auszuschließen.